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Kurzer Anruf oder Nachricht: Was ist geplant, welche Förderung passt? Das Erstgespräch ist kostenlos.
Dauert 10 MinutenMit einem Sanierungskonzept holen Sie sich einen Teil Ihrer Sanierungskosten vom Land zurück. Das Konzept ist die Grundlage für die Förderung – auf Wunsch gibt es auch die Förderabwicklung dazu.

Zwei Fragen, 30 Sekunden – und Sie wissen, woran Sie sind.
Sie sehen hier sofort, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist und mit welchem Fördersatz Sie rechnen können.
Unverbindliche Ersteinschätzung. Die endgültige Förderung prüft das Land Steiermark.
Eine Beratung kann sich trotzdem lohnen – etwa für den Heizungstausch oder einen Energieausweis. Ein kurzer Anruf klärt, ob es Sinn macht.
Trotzdem beraten lassenKurzer Anruf oder Nachricht: Was ist geplant, welche Förderung passt? Das Erstgespräch ist kostenlos.
Dauert 10 MinutenBegehung direkt bei Ihnen zu Hause, danach folgt das Sanierungskonzept als Grundlage für die Förderung.
Termin vor OrtRegistrierung beim Land, Umsetzung durch Ihre Handwerker, Fertigstellungsmeldung – und das Geld kommt auf Ihr Konto.
Förderabwicklung auf Anfrageoder direkt anrufen: 0650 8911 000
Das Land fördert schon die Beratung. Wird die Sanierung an Ihrem Eigenheim umgesetzt, gibt es noch einmal Geld zurück.
Wurde für Ihr Haus in den letzten zehn Jahren bereits eine geförderte Sanierungsberatung gemacht? Dann gibt es das Konzept als eigene Leistung – zum Fixpreis nach dem Erstgespräch.
Preise inkl. Steuern laut Förderungsrichtlinie „Energieberatung 2026“. Fahrtkosten erst ab 15 km, vorab bekanntgegeben. Energieausweise und Förderabwicklung sind Zusatzleistungen und nicht in der geförderten Beratung enthalten – Preis auf Anfrage.
Gefördert werden vier Maßnahmen an der bestehenden Gebäudehülle. Jede muss einen Mindest-Dämmwert und Mindestkosten erreichen:
| Maßnahme | Wert max. | Mindestens | Kosten min. |
|---|---|---|---|
| Außenwand | U 0,21 | 14 cm, ≥ 50 % der Wände | 10.000 € |
| Dach / oberste Decke | U 0,15 | 24 cm, gesamte Fläche | 5.000 € |
| Kellerdecke | U 0,30 | 10 cm, gesamte Fläche | 5.000 € |
| Fenster & Türen | Uw 1,10 | ≥ 75 % der Fenster | 5.000 € |
Der Fördersatz steigt mit der Zahl der gleichzeitig umgesetzten Maßnahmen: 10 % bei einer, 20 % bei zwei, 25 % bei drei und 30 % bei vier. Förderfähig sind beim Eigenheim bis zu 80.000 € Kosten, mit mindestens 25 % nachwachsenden Dämmstoffen bis zu 85.000 €. Ab drei Maßnahmen braucht es zusätzlich Energieausweise vor und nach der Sanierung – als Zusatzleistung auf Anfrage.
Eine Bundesförderung für die thermische Sanierung gibt es derzeit nicht (der Sanierungsbonus wurde am 2.2.2026 eingestellt). Gemeindeförderungen sind zusätzlich möglich.
Ja. Genau dafür ist das Sanierungskonzept da: Es legt die Reihenfolge so fest, dass kein Schritt den nächsten verbaut – etwa Fenster so einsetzen, dass die spätere Fassadendämmung sauber anschließt.
Für die Förderung gilt: Nach der Registrierungsbestätigung haben Sie bei einer Maßnahme 9 Monate, bei zwei bis vier Maßnahmen 2 Jahre Zeit. Ausbezahlt wird nach der Fertigstellungsmeldung, frühestens 6 Monate nach der Registrierungsbestätigung.
Ja, die „Große Eigenheimsanierung 2026“: Wer ein sanierungsbedürftiges Ein- oder Zweifamilienhaus kauft (Kaufvertrag ab 1.3.2026, außerhalb der Familie) und danach thermisch saniert, kann ein Landesdarlehen bis 80.000 € und für die Sanierung bis zu 24.000 € nicht rückzahlbar bekommen (27.000 € mit nachwachsenden Dämmstoffen). Es gelten Einkommensgrenzen – die Prüfung ist Teil des Erstgesprächs.
Ein paar Zeilen zu Ihrem Vorhaben genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und einen Termin für die Begehung.
Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–12 Uhr · bitte vorher anrufen, viele Außentermine