Thermische Sanierung · Steiermark

Bis zu 30 % Förderung für Dämmung und Fenster

Mit einem Sanierungskonzept holen Sie sich einen Teil Ihrer Sanierungskosten vom Land zurück. Das Konzept ist die Grundlage für die Förderung – auf Wunsch gibt es auch die Förderabwicklung dazu.

Sanierungskonzept als Fahrplan in Etappen: Geschoßdecke, Fenster, Fassade, Kellerdecke
Landesförderung läuftseit 1.6.2026 · solange Budget vorhanden
netEB-zertifiziertNetzwerk Energieberatung Steiermark
Aus Admontfür die Bezirke Liezen, Leoben und Murtal
Alles aus einer HandKonzept, Energieausweis und Förderabwicklung auf Anfrage
Förder-Check

Wird Ihre Sanierung gefördert?

Zwei Fragen, 30 Sekunden – und Sie wissen, woran Sie sind.

1Ist Ihr Haus älter als 15 Jahre?
2Was möchten Sie sanieren?
Ihr Ergebnis
Beantworten Sie die zwei Fragen links.

Sie sehen hier sofort, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist und mit welchem Fördersatz Sie rechnen können.

Ihr Vorhaben ist voraussichtlich förderfähig mit
bis 10 %
der förderfähigen Kosten.
    Jetzt unverbindlich anfragen

    Unverbindliche Ersteinschätzung. Die endgültige Förderung prüft das Land Steiermark.

    Leider nicht förderfähig

    Eine Beratung kann sich trotzdem lohnen – etwa für den Heizungstausch oder einen Energieausweis. Ein kurzer Anruf klärt, ob es Sinn macht.

    Trotzdem beraten lassen
    So einfach geht's

    Drei Schritte zur geförderten Sanierung

    01

    Sie fragen an

    Kurzer Anruf oder Nachricht: Was ist geplant, welche Förderung passt? Das Erstgespräch ist kostenlos.

    Dauert 10 Minuten
    02

    Begehung & Konzept

    Begehung direkt bei Ihnen zu Hause, danach folgt das Sanierungskonzept als Grundlage für die Förderung.

    Termin vor Ort
    03

    Registrieren, sanieren, kassieren

    Registrierung beim Land, Umsetzung durch Ihre Handwerker, Fertigstellungsmeldung – und das Geld kommt auf Ihr Konto.

    Förderabwicklung auf Anfrage
    Wichtig: erst registrieren, dann bauen. Wer vor der Registrierungsbestätigung des Landes mit den Arbeiten beginnt, verliert die Förderung. Melden Sie sich deshalb, bevor Sie Aufträge vergeben.
    Kosten

    Ein Sanierungskonzept kostet Sie effektiv 240 €

    Das Land fördert schon die Beratung. Wird die Sanierung an Ihrem Eigenheim umgesetzt, gibt es noch einmal Geld zurück.

    Wurde für Ihr Haus in den letzten zehn Jahren bereits eine geförderte Sanierungsberatung gemacht? Dann gibt es das Konzept als eigene Leistung – zum Fixpreis nach dem Erstgespräch.

    Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept600 €
    Förderung Land Steiermark (direkt abgezogen)−150 €
    Sie bezahlen450 €
    zurück bei Umsetzung am Eigenheim−210 €
    Effektiv240 €

    Preise inkl. Steuern laut Förderungsrichtlinie „Energieberatung 2026“. Fahrtkosten erst ab 15 km, vorab bekanntgegeben. Energieausweise und Förderabwicklung sind Zusatzleistungen und nicht in der geförderten Beratung enthalten – Preis auf Anfrage.

    Gut zu wissen

    Die wichtigsten Fragen

    Gefördert werden vier Maßnahmen an der bestehenden Gebäudehülle. Jede muss einen Mindest-Dämmwert und Mindestkosten erreichen:

    MaßnahmeWert max.MindestensKosten min.
    AußenwandU 0,2114 cm, ≥ 50 % der Wände10.000 €
    Dach / oberste DeckeU 0,1524 cm, gesamte Fläche5.000 €
    KellerdeckeU 0,3010 cm, gesamte Fläche5.000 €
    Fenster & TürenUw 1,10≥ 75 % der Fenster5.000 €

    Der Fördersatz steigt mit der Zahl der gleichzeitig umgesetzten Maßnahmen: 10 % bei einer, 20 % bei zwei, 25 % bei drei und 30 % bei vier. Förderfähig sind beim Eigenheim bis zu 80.000 € Kosten, mit mindestens 25 % nachwachsenden Dämmstoffen bis zu 85.000 €. Ab drei Maßnahmen braucht es zusätzlich Energieausweise vor und nach der Sanierung – als Zusatzleistung auf Anfrage.

    Eine Bundesförderung für die thermische Sanierung gibt es derzeit nicht (der Sanierungsbonus wurde am 2.2.2026 eingestellt). Gemeindeförderungen sind zusätzlich möglich.

    • Das Gebäude ist älter als 15 Jahre (älteste Baubewilligung) und hat eine Benützungsbewilligung.
    • Es wird mit Hauptwohnsitz bewohnt – Zweit- und Ferienwohnsitze sind ausgeschlossen.
    • Die Maßnahmen wurden in den letzten 10 Jahren nicht schon über die „Umfassende“ oder „Kleine Sanierung“ gefördert.
    • Ausführung durch befugte Firmen, mit neuen Bauprodukten.
    • Registrierung beim Land vor Baubeginn. Die Mittel werden nach Reihenfolge der Registrierung vergeben, solange Budget da ist.

    Ja. Genau dafür ist das Sanierungskonzept da: Es legt die Reihenfolge so fest, dass kein Schritt den nächsten verbaut – etwa Fenster so einsetzen, dass die spätere Fassadendämmung sauber anschließt.

    Für die Förderung gilt: Nach der Registrierungsbestätigung haben Sie bei einer Maßnahme 9 Monate, bei zwei bis vier Maßnahmen 2 Jahre Zeit. Ausbezahlt wird nach der Fertigstellungsmeldung, frühestens 6 Monate nach der Registrierungsbestätigung.

    Ja, die „Große Eigenheimsanierung 2026“: Wer ein sanierungsbedürftiges Ein- oder Zweifamilienhaus kauft (Kaufvertrag ab 1.3.2026, außerhalb der Familie) und danach thermisch saniert, kann ein Landesdarlehen bis 80.000 € und für die Sanierung bis zu 24.000 € nicht rückzahlbar bekommen (27.000 € mit nachwachsenden Dämmstoffen). Es gelten Einkommensgrenzen – die Prüfung ist Teil des Erstgesprächs.

    Kontakt

    Jetzt Anfrage stellen

    Ein paar Zeilen zu Ihrem Vorhaben genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und einen Termin für die Begehung.

    Dipl.-Ing. Robert WernerZertifizierter Energieberater, Admont

    Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–12 Uhr · bitte vorher anrufen, viele Außentermine

    Netzwerk Energieberatung Steiermark

    Unverbindlich und kostenlos. Ihre Angaben werden nur für Ihre Anfrage verwendet – mehr in der Datenschutzerklärung.

    Anrufen Förderung prüfen