Förderungen 2026 · Land Steiermark und Bund Förderabwicklung

Sie sanieren oder tauschen die Heizung – die Förderabwicklung übernimmt alles vom Antrag bis zur Auszahlung.
So läuft die Förderabwicklung
So geht keine Förderung verloren: erst beantragen, dann bestellen (Ausnahme Kesseltausch-Neuauflage 2026: Lieferungen und Leistungen ab 7.10.2026 sind förderfähig) – früh dran sein, Budgets sind begrenzt – nur Rechnungen befugter Firmen auf den Antragsteller.
Der aktuelle Stand auf einen Blick
Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Wohnungen. Förderungen werden oft kurzfristig eröffnet oder beendet – vor jeder Investition lohnt sich eine kurze Rückfrage.
Sanierung
Heizung
Photovoltaik & Mobilität
Beratung
Quellen: Land Steiermark (Förderratgeber Land und Bund, Stand 13.7.2026; Budgetstand Heizungstausch 20.10.2026, geprüft 2.11.2026), Sanierungsoffensive des Bundes (Infoblätter Kesseltausch 2026, Kesseltausch 2027 und Sanierungsbonus 2027, Version 10/2026), EAG-Abwicklungsstelle (Fördercall geschlossen 22.10.2026), Klima- und Energiefonds (Leitfaden Energiemanagement Haushalte 2026). Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweiligen Richtlinien.
Kesseltausch: Neuauflage der Bundesförderung
Privatpersonen mit Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus können seit 2. November 2026 wieder einen Zuschuss für den Ersatz einer Öl-, Gas-, Kohle- oder Elektrospeicherheizung beantragen. Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des Landes Voraussetzung.
Nah-/Fernwärme
Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Netz. Hat Vorrang vor allen anderen Systemen.
bis 4.000 €Wärmepumpe
Luft-Wasser, Wasser-Wasser oder Sole-Wasser, wenn ein Fernwärmeanschluss technisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
bis 5.000 €Holzzentralheizung
Pellets, Hackgut oder Stückholz, wenn ein Fernwärmeanschluss technisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
bis 6.000 €In vier Schritten zur Förderung
- 1. EnergieberatungDas Energieberatungsprotokoll des Landes für den Standort des Heizungstausches – mit Beratung vor Ort.
- 2. Registrierung bis 31.12.2026Online auf sanierungsoffensive.gv.at mit Protokoll, ID Austria und geplanten Kosten. Das Budget ist danach 9 Monate reserviert.
- 3. UmsetzungGefördert werden Lieferungen und Leistungen ab 7.10.2026. Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten.
- 4. Antrag und AuszahlungAntrag innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung, wenn die Heizung fertig installiert und bezahlt ist.
Zuschläge: thermische Solaranlage bis 2.500 €, Tiefenbohrung oder Brunnen bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen bis 5.000 €. Registrierungen sind so lange möglich, wie Budget vorhanden ist, längstens bis 31.12.2026. Pro Standort ist ein Antrag möglich, keine Einkommensprüfung, kein Hauptwohnsitz erforderlich. Quelle: Sanierungsoffensive des Bundes, Infoblatt Kesseltausch 2026 Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus (Version 10/2026). Alle Angaben ohne Gewähr.
Registrierung nur bis 31.12.2026 und solange Budget vorhanden ist – Termin rechtzeitig sichern.
Sanierungsoffensive 2027: Sanierungsbonus kommt zurück
Der Bund setzt die Sanierungsoffensive 2027 fort. Anträge sind ab 4. Jänner 2027 möglich, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31. Dezember 2027. Wichtig: Anders als bei der Neuauflage 2026 wird nur gefördert, was nach dem Antrag bestellt, geliefert und gebaut wird.
Einzelbauteil
Dämmung von Außenwand, oberster Decke/Dach oder Kellerdecke oder Tausch von mindestens 75 % der Fenster. Mit Energieberatungsprotokoll des Landes. Außenliegender Sonnenschutz beim Fenstertausch plus 1.000 €.
bis 4.000 €Teilsanierung
Heizwärmebedarf um mindestens 40 % gesenkt, nachgewiesen mit Energieausweis-Daten vor und nach der Sanierung.
bis 10.000 €Umfassende Sanierung
Guter Standard bis 15.000 €, klimaaktiv-Standard bis 20.000 €. Nachweis mit Energieausweis-Daten.
bis 20.000 €Mehrparteienhaus und Reihenhausanlage
Ab drei Wohnungen bzw. ganze Reihenhausanlage: umfassende Sanierung 100 € je m² Wohnnutzfläche (guter Standard) oder 150 € (klimaaktiv), Fenstersanierung 2.500 € je Wohnung, Bonus für Fassaden-, Boden- und Dachbegrünung. Fenstertausch in einer einzelnen Wohnung 2.000 €, mit Außenverschattung plus 500 €.
bis 150 €/m²Sanierungsbonus: Gebäude mindestens 15 Jahre alt, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten, ein Antrag pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Beim Ein-/Zweifamilienhaus dürfen Eigentümer und Mieter beantragen, ein Hauptwohnsitz ist nicht nötig. Nach der Zusage den Förderungsvertrag binnen 4 Wochen mit Auftragsbestätigung der Firma annehmen; umsetzen und abrechnen beim Einzelbauteil binnen 9 Monaten, bei Teil- und umfassender Sanierung binnen 2 Jahren (Mehrparteienhaus: 3 Jahre). Bundes- und Landesförderung sind kombinierbar, zusammen höchstens bis zur Höhe der Investitionskosten. Technische Bedingungen können sich bis zum Start noch ändern. Quelle: Sanierungsoffensive des Bundes, Infoblätter Sanierungsbonus 2027 Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus und Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenhausanlage (Version 10/2026). Alle Angaben ohne Gewähr.
Beratung und Energieausweis vor dem Antrag erledigen, dann kann am 4. Jänner eingereicht werden.
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