
Sanierungsberatung
Energieberatungsprotokoll mit Sanierungskonzept
für die Landesförderung „Thermische Sanierung“ und den Sanierungsbonus

Die geförderte Beratung findet bei Ihnen vor Ort statt. Sie bekommen das Protokoll des Landes Steiermark – die Unterlage, die die Förderstellen verlangen.

Energieberatungsprotokoll mit Sanierungskonzept
für die Landesförderung „Thermische Sanierung“ und den Sanierungsbonus

Energieberatungsprotokoll
für die Kesseltauschförderung
Die Preise sind vom Land Steiermark vorgegeben. Die Förderung wird direkt auf der Rechnung abgezogen – Sie zahlen nur den Selbstbehalt.
Kein Heizungstausch geplant? Die Energieeffizienz-Beratung hilft beim Energiesparen, bei E-Mobilität und bei Fragen zu Strom- und Heizkostenabrechnungen – ebenfalls 150 €. Für einkommensschwache Haushalte ist sie kostenlos.
Preise inkl. Steuern laut Förderungsrichtlinie „Energieberatung 2026“. Fahrtkosten erst ab 15 km nach amtlichem Kilometergeld, vorab bekanntgegeben. Energieausweis und Förderabwicklung sind Zusatzleistungen – Preis auf Anfrage.
Das Protokoll folgt der Vorlage des Landes Steiermark. Es enthält die erhobenen Daten zu Gebäude, Heizung und Verbrauch, die empfohlenen Maßnahmen und die Informationen zu passenden Förderungen. Beim Heizungstausch steht das empfohlene Heizsystem im Mittelpunkt, bei der Sanierung das Sanierungskonzept mit Dämmung, Fenstern, Heizung und Photovoltaik in der richtigen Reihenfolge. Die Beratung wird zusätzlich im System des Landes erfasst.
Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter und Nutzungsberechtigte von Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern in der Steiermark. Die Heizungstausch-Beratung ist pro Objekt alle 20 Jahre förderbar, die Sanierungsberatung alle 10 Jahre, die Energieeffizienz-Beratung alle 5 Jahre. Mehrere geförderte Beratungen im selben Kalenderjahr sind nicht kombinierbar.
Die Förderrichtlinie schreibt die Beratung vor Ort vor – und das ist auch sinnvoll: Heizkörper, Heizraum, Kamin, Leitungen und Dämmzustand lassen sich nur am Objekt richtig beurteilen.
Als Nachweis gilt die Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe 2024. Mit diesem Nachweis ist die Energieeffizienz-Beratung vollständig kostenlos, auch ohne Fahrtkosten.
Für ein Einzelbauteil – Dämmung von Außenwand, oberster Decke/Dach oder Kellerdecke oder Fenstertausch – verlangt der Bund ab 4. Jänner 2027 beim Antrag ein Energieberatungsprotokoll. Für Teil- und umfassende Sanierungen sind Energieausweis-Daten vor und nach der Sanierung nötig. Die Landesförderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ setzt das Sanierungskonzept voraus. Für beide Förderungen reicht dasselbe Protokoll: die Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept; der Antrag beim Bund muss vor Bestellung und Baubeginn gestellt werden. Mehr unter Sanierungsoffensive 2027.
Kurz schreiben, ob es um die Heizung oder die Sanierung geht und was geplant ist – Sie bekommen einen Termin für die Beratung vor Ort.
Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–12 UhrBitte vorher anrufen