Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Energieberatungsleistungen von Dipl.-Ing. Robert Werner | Energieberatungen

Gültig ab: 1. Jänner 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Energieberatungsleistungen, die durch Dipl.-Ing. Robert Werner | Energieberatungen (nachfolgend "Auftragnehmer") erbracht werden.

Der Auftragnehmer ist zertifizierter Energieberater und Mitglied des "Netzwerk Energieberatung Steiermark" im Auftrag des Landes Steiermark.

2. Anwendbare Richtlinien

Die Energieberatungen erfolgen gemäß der Förderungsrichtlinie "Energieberatung 2025" des Landes Steiermark.

Gültigkeitszeitraum der Förderung: 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

Die Förderung kann nur für Beratungen gewährt werden, die zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2025 von einem gelisteten Energieberater durchgeführt werden.

Vollständige Richtlinie verfügbar unter: Förderungsrichtlinie Energieberatung Steiermark 2025 (PDF)

Die Beratungsleistungen entsprechen den Vorgaben der Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Energietechnik und Umweltförderungen, Abteilung 15 des Landes Steiermark.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Leistungsumfang

4.1 Energieberatung (im Büro, per Telefon oder vor Ort)

Umfasst ein Beratungsgespräch mit folgenden Inhalten:

  • Erhebung der Energiesparpotenziale (Nutzerverhalten, Geräte, Beleuchtung, Haustechnik, Heizung, Warmwasser, Mobilität)
  • Bewertung der Einsparpotenziale
  • Tipps zur Reduktion der Heiz- und Stromkosten
  • Beratung zum Einsatz erneuerbarer Energie (Solar, Photovoltaik)
  • Beratung zur effizienten Heizungsumstellung
  • Tipps zu Klimaschutz und umweltschonender Mobilität
  • Allgemeine Förderungsinformationen

4.2 Vor-Ort-Gebäudecheck

Umfasst eine detaillierte Bestandserhebung und Sanierungsfahrplan mit:

  • Erhebung aller Bauteile und haustechnischen Einrichtungen
  • Bewertung der Einsparpotenziale
  • Ausarbeitung eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • Bautechnische und haustechnische Sanierungsmaßnahmen in Einzelschritten
  • Umfassendes Beratungsgespräch zu Förderungsmöglichkeiten

4.3 Beratung gegen Energiearmut

Kostenlose Vor-Ort-Beratung für einkommensschwache Haushalte (Voraussetzung: Befreiung ORF-Haushaltsabgabe 2024).

5. Kosten und Förderung

Die Kosten für Energieberatungen richten sich nach der aktuellen Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark:

5.1 Energieberatung im Büro oder per Telefon

  • Gesamtwert: 161 € (inkl. MwSt.)
  • Förderung Land Steiermark: 161 €
  • Selbstbehalt: 0 €

5.2 Vor-Ort-Energieberatung

  • Gesamtwert: 241 € (inkl. MwSt.)
  • Förderung Land Steiermark: 166 €
  • Selbstbehalt: 75 €

5.3 Vor-Ort-Gebäudecheck Ein-/Zweifamilienhaus

  • Gesamtwert: 596 € (inkl. MwSt.)
  • Förderung Land Steiermark: 361 €
  • Selbstbehalt: 235 €

5.4 Vor-Ort-Gebäudecheck Mehrfamilienhaus/Gemeinde/Verein

  • Gesamtwert: 900 € (inkl. MwSt.)
  • Förderung Land Steiermark: 570 €
  • Selbstbehalt: 330 €

5.5 Beratung gegen Energiearmut

  • Gesamtwert: 248 € (inkl. MwSt.)
  • Förderung Land Steiermark: 248 €
  • Selbstbehalt: 0 €

5.6 Fahrtkostenregelung

Bei Vor-Ort-Beratungen ab 15 km Entfernung (einfache Strecke zwischen Firmensitz Hall 729, 8911 Admont und Objektadresse) können separate Fahrtkosten anfallen. Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Kilometergeld. Der Auftraggeber wird vor Beratungstermin über anfallende Fahrtkosten informiert.

6. Umsetzungsbonus

Nach einer Vor-Ort-Beratung mit Selbstbehalt kann ein Umsetzungsbonus beantragt werden. Bei Nachweis einer der folgenden Maßnahmen wird der Selbstbehalt vollständig rückerstattet:

  • Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
  • Tausch alter E-Geräte gegen energieeffiziente Modelle
  • Einbau automatischer Thermostatventile
  • 15% Stromeinsparung (nachgewiesen durch zwei aufeinanderfolgende Stromjahresrechnungen)

Die Umsetzung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Beratung erfolgen.

7. Zusatzleistungen

Folgende Leistungen sind NICHT Bestandteil der geförderten Energieberatung und können gegen separates Honorar beauftragt werden:

  • Erstellung von Energieausweisen
  • Förderungsabwicklung
  • Thermografische Aufnahmen
  • Detailplanungen
  • Ausschreibungsunterlagen

8. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Alle für die Beratung notwendigen Unterlagen bereitzustellen (Energieabrechnungen, Baupläne, etc.)
  • Bei Vor-Ort-Beratungen Zugang zum Objekt zu gewähren
  • Vollständig ausgefüllten Förderungsantrag mit Unterschrift zu übermitteln
  • Nachweise für Umsetzungsboni innerhalb der Fristen einzureichen
  • Alle Beratungsunterlagen und Rechnungen für 7 Jahre aufzubewahren

9. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich:

  • Die Beratung fachgerecht nach den Vorgaben des Landes Steiermark durchzuführen
  • Ein vollständiges Beratungsprotokoll zu erstellen
  • Die Beratung im Programm "EBS Manager" zu dokumentieren
  • Den Förderungsantrag ordnungsgemäß beim Land Steiermark einzureichen
  • Vertraulich mit allen erhaltenen Informationen umzugehen

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Beratungsleistungen stellen Empfehlungen dar. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Erreichung bestimmter Einsparziele.

Die Haftung für Vermögensschäden ist auf den Auftragswert beschränkt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Zuge der Beratung bekannt gewordenen Informationen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark.

Details zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des Landes Steiermark.

Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

13. Urheberrecht

Alle erstellten Unterlagen, Berechnungen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 8940 Liezen.

16. Verweise und weiterführende Informationen

Relevante Dokumente und Richtlinien: