Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Energieberatungsleistungen von Dipl.-Ing. Robert Werner | Energieberatungen
Gültig ab: 1. Jänner 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Energieberatungsleistungen, die durch Dipl.-Ing. Robert Werner | Energieberatungen (nachfolgend "Auftragnehmer") erbracht werden.
Der Auftragnehmer ist zertifizierter Energieberater und Mitglied des "Netzwerk Energieberatung Steiermark" im Auftrag des Landes Steiermark.
Energieberatungen und Sanierungskonzepte werden in der Steiermark nach den Vorgaben des Landes Steiermark erbracht. Energieausweise werden zusätzlich in Oberösterreich in den Bezirken Kirchdorf an der Krems, Steyr-Land und Gmunden erstellt.
2. Anwendbare Richtlinien
Die Energieberatungen erfolgen gemäß der Förderungsrichtlinie "Energieberatung 2026" des Landes Steiermark.
Gültigkeitszeitraum der Förderung: 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026
Die Förderung kann nur für Beratungen gewährt werden, die zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2026 von einem gelisteten Energieberater durchgeführt werden.
Die Beratungsleistungen entsprechen den Vorgaben der Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Energietechnik und Umweltförderungen, Abteilung 15 des Landes Steiermark.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Leistungsumfang
4.1 Heizungstausch-Beratung
Umfassendes Beratungsgespräch vor Ort mit Schwerpunkt Heizungstausch:
- Erhebung der Daten zum bestehenden Heizsystem
- Empfehlung des optimalen Heizsystems für das Gebäude
- Informationen zu Förderungen
- Erstellung eines Beratungsprotokolls
4.2 Energieeffizienz-Beratung
Umfassendes Beratungsgespräch vor Ort für alle energierelevanten Themen:
- Erhebung der Energiesparpotenziale (Nutzungsverhalten, Geräte, Beleuchtung, Haustechnik)
- Bewertung der Einsparpotenziale anhand von Abrechnungen
- Tipps zur Reduktion der Heiz- und Stromkosten
- Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Heizungs- und Warmwasseranlage
- Beratung zu energieeffizienter Mobilität und Klimaschutz
- Allgemeine Förderinformationen
4.3 Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept
Umfassendes Beratungsgespräch mit Sanierungskonzept für ein Gebäude:
- Vor-Ort Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und Haustechnik
- Energetische Beurteilung des Bestandszustandes
- Identifikation wesentlicher Schwachstellen
- Erstellung eines Sanierungskonzepts gemäß OIB-Leitfaden
- Bautechnische und haustechnische Sanierungsmaßnahmen in Einzelschritten
- Umfassende Beratung zu Förderungsmöglichkeiten
4.4 Energieeffizienz-Beratung für einkommensschwache Haushalte
Kostenlose Vor-Ort-Beratung für einkommensschwache Haushalte (Voraussetzung: Befreiung ORF-Haushaltsabgabe 2024).
5. Kosten und Förderung
Die Kosten für Energieberatungen richten sich nach der aktuellen Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark:
5.1 Heizungstausch-Beratung
- Gesamtwert: 230 € (inkl. MwSt.)
- Förderung Land Steiermark: 80 €
- Selbstbehalt: 150 €
5.2 Energieeffizienz-Beratung
- Gesamtwert: 230 € (inkl. MwSt.)
- Förderung Land Steiermark: 80 €
- Selbstbehalt: 150 €
5.3 Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept
- Gesamtwert: 600 € (inkl. MwSt.)
- Förderung Land Steiermark: 150 €
- Selbstbehalt: 450 €
- Bei Umsetzung einer thermischen Sanierung mit Sanierungskonzept: Zusätzliche Förderung von max. 210 € möglich
5.4 Energieeffizienz-Beratung für einkommensschwache Haushalte
- Gesamtwert: 230 € (inkl. MwSt.)
- Förderung Land Steiermark: 230 €
- Selbstbehalt: 0 €
- Voraussetzung: Befreiung für ORF-Haushaltsabgabe 2024
5.5 Fahrtkostenregelung
Bei Vor-Ort-Beratungen ab 15 km Entfernung (einfache Strecke zwischen Firmensitz Hall 729, 8911 Admont und Objektadresse) können separate Fahrtkosten anfallen. Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Kilometergeld 2026. Der Auftraggeber wird vor Beratungstermin über anfallende Fahrtkosten informiert.
Bei Energieausweisen in Oberösterreich erfolgt die Verrechnung der Anfahrtskosten nach Vereinbarung. Die Höhe wird vor dem Begehungstermin bekanntgegeben.
5a. Energieausweise in Oberösterreich
Für Energieausweise zu Gebäuden in Oberösterreich gelten das Oö. Bautechnikgesetz 2013, die Oö. Bautechnikverordnung 2013 und die darin verbindlich erklärte OIB-Richtlinie 6. Für Verkauf und Vermietung gilt in ganz Österreich das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012.
Der fertige Energieausweis wird in der Energieausweisdatenbank des Landes Oberösterreich registriert. Die Registrierung ist Teil der Leistung.
Die Förderungen des Landes Steiermark, insbesondere die geförderte Energieberatung und das Sanierungskonzept, gelten ausschließlich für Objekte in der Steiermark und sind nicht Gegenstand von Aufträgen aus Oberösterreich.
6. Beratungsintervalle
Die Beratungsintervalle richten sich nach dem Datum der jeweiligen Beratungsleistung pro Objekt oder Haushalt:
- Heizungstausch-Beratung: alle 20 Jahre
- Energieeffizienz-Beratung: alle 5 Jahre
- Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept: alle 10 Jahre
Von den Beratungsintervallen ausgenommen sind einkommensschwache Haushalte im Rahmen einer Energieeffizienz-Beratung.
Die geförderten Beratungen können innerhalb eines Kalenderjahres nicht miteinander kombiniert werden.
7. Zusatzleistungen
Folgende Leistungen sind NICHT Bestandteil der geförderten Energieberatung und können gegen separates Honorar beauftragt werden:
- Erstellung von Energieausweisen
- Förderungsabwicklung
- Thermografische Aufnahmen
- Detailplanungen
- Ausschreibungsunterlagen
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle für die Beratung notwendigen Unterlagen bereitzustellen (Energieabrechnungen, Baupläne, etc.)
- Bei Vor-Ort-Beratungen Zugang zum Objekt zu gewähren
- Vollständig ausgefüllten Förderungsantrag mit Unterschrift zu übermitteln
- Nachweise für Umsetzungsboni innerhalb der Fristen einzureichen
- Alle Beratungsunterlagen und Rechnungen für 7 Jahre aufzubewahren
9. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
- Die Beratung fachgerecht nach den Vorgaben des Landes Steiermark durchzuführen
- Ein vollständiges Beratungsprotokoll zu erstellen
- Die Beratung im Programm "EBS Manager" zu dokumentieren
- Den Förderungsantrag ordnungsgemäß beim Land Steiermark einzureichen
- Vertraulich mit allen erhaltenen Informationen umzugehen
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Beratungsleistungen stellen Empfehlungen dar. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Erreichung bestimmter Einsparziele.
Die Haftung für Vermögensschäden ist auf den Auftragswert beschränkt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11. Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Zuge der Beratung bekannt gewordenen Informationen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark.
Details zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des Landes Steiermark.
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
13. Urheberrecht
Alle erstellten Unterlagen, Berechnungen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 8940 Liezen.
16. Verweise und weiterführende Informationen
Relevante Dokumente und Richtlinien:
- Förderungsrichtlinie Energieberatung 2026 - Land Steiermark
- Umweltförderungen Steiermark
- Abteilung 15 - Energie, Wohnbau, Technik
- E-Mail Kontakt Land Steiermark: energieberatung@stmk.gv.at
Stand: Jänner 2026
Dipl.-Ing. Robert Werner | Energieberatungen
Hall 729, 8911 Admont
E-Mail: office@element.at
Tel: +43 (0) 650/8911 000
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