Für Energieberatungsleistungen von Dipl.-Ing. Robert Werner | Energieberatungen
Gültig ab: 1. Jänner 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Energieberatungsleistungen, die durch Dipl.-Ing. Robert Werner | Energieberatungen (nachfolgend "Auftragnehmer") erbracht werden.
Der Auftragnehmer ist zertifizierter Energieberater und Mitglied des "Netzwerk Energieberatung Steiermark" im Auftrag des Landes Steiermark.
Die Energieberatungen erfolgen gemäß der Förderungsrichtlinie "Energieberatung 2025" des Landes Steiermark.
Gültigkeitszeitraum der Förderung: 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025
Die Förderung kann nur für Beratungen gewährt werden, die zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2025 von einem gelisteten Energieberater durchgeführt werden.
Vollständige Richtlinie verfügbar unter: Förderungsrichtlinie Energieberatung Steiermark 2025 (PDF)
Die Beratungsleistungen entsprechen den Vorgaben der Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Energietechnik und Umweltförderungen, Abteilung 15 des Landes Steiermark.
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Umfasst ein Beratungsgespräch mit folgenden Inhalten:
Umfasst eine detaillierte Bestandserhebung und Sanierungsfahrplan mit:
Kostenlose Vor-Ort-Beratung für einkommensschwache Haushalte (Voraussetzung: Befreiung ORF-Haushaltsabgabe 2024).
Die Kosten für Energieberatungen richten sich nach der aktuellen Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark:
Bei Vor-Ort-Beratungen ab 15 km Entfernung (einfache Strecke zwischen Firmensitz Hall 729, 8911 Admont und Objektadresse) können separate Fahrtkosten anfallen. Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Kilometergeld. Der Auftraggeber wird vor Beratungstermin über anfallende Fahrtkosten informiert.
Nach einer Vor-Ort-Beratung mit Selbstbehalt kann ein Umsetzungsbonus beantragt werden. Bei Nachweis einer der folgenden Maßnahmen wird der Selbstbehalt vollständig rückerstattet:
Die Umsetzung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Beratung erfolgen.
Folgende Leistungen sind NICHT Bestandteil der geförderten Energieberatung und können gegen separates Honorar beauftragt werden:
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Beratungsleistungen stellen Empfehlungen dar. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Erreichung bestimmter Einsparziele.
Die Haftung für Vermögensschäden ist auf den Auftragswert beschränkt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Zuge der Beratung bekannt gewordenen Informationen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark.
Details zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des Landes Steiermark.
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
Alle erstellten Unterlagen, Berechnungen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 8940 Liezen.
Relevante Dokumente und Richtlinien: