Unterlagen sammeln
Einreich- oder Bestandspläne, Angaben zur Heizung und Fotos – je vollständiger, desto weniger Aufwand und desto günstiger.
Checkliste per E-MailFür Verkauf, Vermietung, Inserat, Förderung oder Bauverfahren. Berechnet nach OIB-Richtlinie 6, mit Begehung vor Ort und Eintrag in die Energieausweis-Datenbank ZEUS.

Zwei Klicks – und Sie wissen, ob er Pflicht ist und wovon der Aufwand abhängt.
Sie sehen sofort, ob der Energieausweis Pflicht ist und was den Aufwand bestimmt.
Der Energieausweis zeigt den Normverbrauch eines Gebäudes – ähnlich wie der Typenschein eines Autos. Bewertet werden Dämmung, Fenster, Heizung, Warmwasser und erneuerbare Energie wie Solaranlage oder Photovoltaik.
Die Einstufung erfolgt auf einer Skala von A++ bis G. Die zwei wichtigsten Kennzahlen, die auch in jedes Inserat gehören:
Einreich- oder Bestandspläne, Angaben zur Heizung und Fotos – je vollständiger, desto weniger Aufwand und desto günstiger.
Checkliste per E-MailAufnahme von Bauteilen, Heizraum und Haustechnik. Fehlen Pläne, wird das Gebäude vor Ort vermessen.
Immer inklusiveBerechnung nach OIB-Richtlinie 6, Registrierung in der ZEUS-Datenbank, Übergabe als PDF mit allen Anhängen.
10 Jahre gültigDer Preis hängt von Größe und Bauweise des Gebäudes und von den vorhandenen Unterlagen ab. Nach einem kurzen Gespräch bekommen Sie einen Fixpreis – ohne Überraschungen.
Preise variieren je nach Objekt. Fahrtkosten werden vorab bekanntgegeben. Sanierungsberatung, Sanierungskonzept oder Thermografie sind eigene Leistungen.
Fehlen Pläne, wird das Gebäude bei der Begehung vermessen. Das ist möglich, bedeutet aber mehr Aufwand.
Ja. Bei Verkauf oder Vermietung kann entweder ein Ausweis für das ganze Gebäude oder einer nur für die jeweilige Wohnung vorgelegt werden. In Mehrparteienhäusern lohnt sich zuerst die Frage an die Hausverwaltung – oft gibt es bereits einen gültigen Ausweis für das Gebäude.
Unter anderem bei Gebäuden, die nur frostfrei gehalten werden, bei provisorischen Gebäuden bis zwei Jahre Nutzungsdauer, bei Wohngebäuden mit eingeschränkter Nutzung (zwischen 1. November und 31. März an höchstens 31 Tagen genutzt), bei Gebäuden für Gottesdienste sowie bei freistehenden Gebäuden unter 50 m² Netto-Grundfläche. Einzelmaßnahmen wie ein Fenstertausch brauchen baurechtlich ebenfalls keinen Ausweis.
Nur befugte Personen, zum Beispiel Baumeister, Ziviltechniker, Ingenieurbüros und bestimmte Gewerbe wie Elektrotechnik, Heizungs- oder Lüftungstechnik. element.at ist über die Gewerbeberechtigung Elektrotechnik befugt und als Energieberater im Netzwerk Energieberatung Steiermark gelistet.
Kurz beschreiben, um welches Gebäude es geht und wofür der Ausweis gebraucht wird – Sie bekommen einen Fixpreis.
Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–12 Uhr · bitte vorher anrufen, viele Außentermine