Energieausweis · Steiermark & Oberösterreich

Energieausweis für Haus und Wohnung

Für Verkauf, Vermietung, Inserat, Förderung oder Bauverfahren. Berechnet nach OIB-Richtlinie 6, mit Begehung vor Ort und Eintrag in die Energieausweis-Datenbank ZEUS.

Energieausweis-Skala von A++ bis G mit Markierung bei Klasse B
Immer mit Begehungfür einen belastbaren Ausweis
Gültig 10 Jahreregistriert in der Landesdatenbank
RegionalLiezen, Leoben, Murtal
Kirchdorf, Steyr-Land, Gmunden
Bedarfs-Check

Brauchen Sie einen Energieausweis?

Zwei Klicks – und Sie wissen, ob er Pflicht ist und wovon der Aufwand abhängt.

1Wofür brauchen Sie ihn?
2Gibt es Pläne vom Gebäude?
Ihr Ergebnis
Beantworten Sie die zwei Fragen links.

Sie sehen sofort, ob der Energieausweis Pflicht ist und was den Aufwand bestimmt.

    Angebot anfragen

    Unverbindliche Ersteinschätzung – Fixpreis nach Anfrage.

    Worum es geht

    Der Typenschein für Ihr Haus

    Der Energieausweis zeigt den Normverbrauch eines Gebäudes – ähnlich wie der Typenschein eines Autos. Bewertet werden Dämmung, Fenster, Heizung, Warmwasser und erneuerbare Energie wie Solaranlage oder Photovoltaik.

    Die Einstufung erfolgt auf einer Skala von A++ bis G. Seit 1. Juli 2026 gehören diese Angaben in jedes Inserat:

    • HWB – Heizwärmebedarf: wie gut die Gebäudehülle die Wärme hält
    • Endenergiebedarf: wie viel Energie das Gebäude samt Heizung und Warmwasser insgesamt braucht
    • Effizienzklasse des Gebäudes. Der fGEE ist im Inserat nicht mehr anzugeben
    • Dazu Empfehlungen, welche Sanierungsmaßnahmen am meisten bringen
    Energieeffizienzskala von A++ bis G
    Ablauf

    So entsteht Ihr Energieausweis

    01

    Unterlagen sammeln

    Einreich- oder Bestandspläne, Angaben zur Heizung und Fotos – je vollständiger, desto weniger Aufwand und desto günstiger.

    Checkliste per E-Mail
    02

    Begehung vor Ort

    Aufnahme von Bauteilen, Heizraum und Haustechnik. Fehlen Pläne, wird das Gebäude vor Ort vermessen.

    Immer inklusive
    03

    Berechnung & Ausweis

    Berechnung nach OIB-Richtlinie 6, Registrierung in der Datenbank des jeweiligen Landes, Übergabe als PDF mit allen Anhängen.

    10 Jahre gültig
    Warum immer eine Begehung? Ein Energieausweis ist nur so gut wie seine Eingabedaten. Mit Standardwerten „vom Schreibtisch“ fällt das Ergebnis oft schlechter aus als das Gebäude tatsächlich ist – das kostet beim Verkauf oder bei der Förderung bares Geld.
    Kosten

    Fixpreis nach Anfrage

    Der Preis hängt von Größe und Bauweise des Gebäudes und von den vorhandenen Unterlagen ab. Nach einem kurzen Gespräch bekommen Sie einen Fixpreis – ohne Überraschungen.

    Was den Preis bestimmt
    Vollständige Pläne vorhandengeringer Aufwand
    Teilweise Plänemittlerer Aufwand
    Keine Pläne – Vermessung vor Orthöherer Aufwand
    Begehung vor Ortimmer enthalten

    Preise variieren je nach Objekt. Fahrtkosten werden vorab bekanntgegeben. Sanierungsberatung, Sanierungskonzept oder Thermografie sind eigene Leistungen.

    Einzugsgebiet

    Energieausweis in der Steiermark und in Oberösterreich

    Kernregion ist die Steiermark mit den Bezirken Liezen, Leoben und Murtal. Den Energieausweis gibt es zusätzlich in den angrenzenden oberösterreichischen Bezirken. Gerechnet wird dort wie hier nach der OIB-Richtlinie 6, die Begehung vor Ort ist immer dabei. Beratung mit Energieberatungsprotokoll und Sanierungskonzept bleibt der Steiermark vorbehalten, weil das Landesförderungen sind.

    Gut zu wissen

    Die wichtigsten Fragen

    • Verkauf und Vermietung (Energieausweis-Vorlage-Gesetz): Vorlage vor Vertragsabschluss, Übergabe danach. Seit 1. Juli 2026 auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis 1.450 €.
    • Inserate in Zeitungen und im Internet: Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Effizienzklasse müssen angegeben werden, der fGEE nicht mehr.
    • Neubau und größere Renovierung: in der Steiermark nach dem Steiermärkischen Baugesetz, in Oberösterreich nach dem Oö. Bautechnikgesetz 2013.
    • Wohnbauförderung: bei Neubau und energetischer Sanierung, bei der thermischen Sanierung ab drei Maßnahmen vor und nach der Sanierung.
    • Öffentliche Gebäude mit starker Kundenfrequenz ab 250 m² Bruttogrundfläche: Aushangpflicht.
    • Einreich- oder Bestandspläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan
    • Angaben zu Wand-, Decken- und Dachaufbauten, soweit bekannt
    • Angaben zur Haustechnik: Heizung, Warmwasser, Lüftung, Solar, Photovoltaik
    • Fotos: Typenschild von Kessel oder Wärmepumpe (lesbar), Speicher, Fassade, Fenster

    Fehlen Pläne, wird das Gebäude bei der Begehung vermessen. Das ist möglich, bedeutet aber mehr Aufwand.

    Ja. Bei Verkauf oder Vermietung kann entweder ein Ausweis für das ganze Gebäude oder einer nur für die jeweilige Wohnung vorgelegt werden. In Mehrparteienhäusern lohnt sich zuerst die Frage an die Hausverwaltung – oft gibt es bereits einen gültigen Ausweis für das Gebäude.

    Unter anderem bei Gebäuden, die nur frostfrei gehalten werden, bei provisorischen Gebäuden bis zwei Jahre Nutzungsdauer, bei Wohngebäuden mit eingeschränkter Nutzung (zwischen 1. November und 31. März an höchstens 31 Tagen genutzt), bei Gebäuden für Gottesdienste sowie bei freistehenden Gebäuden unter 50 m² Netto-Grundfläche. Einzelmaßnahmen wie ein Fenstertausch brauchen baurechtlich ebenfalls keinen Ausweis.

    Nur befugte Personen, zum Beispiel Baumeister, Ziviltechniker, Ingenieurbüros und bestimmte Gewerbe wie Elektrotechnik, Heizungs- oder Lüftungstechnik. element.at ist über die Gewerbeberechtigung Elektrotechnik befugt. Die Gewerbeberechtigung gilt bundesweit, daher auch für Gebäude in Oberösterreich. In der Steiermark kommt die Listung als Energieberater im Netzwerk Energieberatung Steiermark dazu.

    Für Verkauf und Vermietung gilt in ganz Österreich dasselbe Bundesgesetz. Gerechnet wird in beiden Ländern nach der OIB-Richtlinie 6. Unterschiedlich sind das Baurecht, in der Steiermark das Steiermärkische Baugesetz und in Oberösterreich das Oö. Bautechnikgesetz 2013, und die Datenbank, in die der fertige Ausweis eingetragen wird. Unterschiedlich sind außerdem die Förderungen: Die geförderte Energieberatung und das Sanierungskonzept sind steirische Landesförderungen und in Oberösterreich nicht erhältlich.

    Kontakt

    Energieausweis anfragen

    Kurz beschreiben, um welches Gebäude es geht und wofür der Ausweis gebraucht wird – Sie bekommen einen Fixpreis.

    Dipl.-Ing. Robert WernerZertifizierter Energieberater, Admont

    Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–12 Uhr · bitte vorher anrufen, viele Außentermine

    Netzwerk Energieberatung Steiermark

    Unverbindlich und kostenlos. Ihre Angaben werden nur für Ihre Anfrage verwendet – mehr in der Datenschutzerklärung.

    Anrufen Bedarf prüfen