Antworten auf die häufigsten Fragen
Zu Energieberatung, Sanierungskonzept, Energieausweis und Förderungen – kurz und verständlich. Stand: September 2026.
Energieberatung & Heizungstausch
Die Preise sind vom Land Steiermark vorgegeben: Heizungstausch-Beratung und Energieeffizienz-Beratung haben einen Gesamtwert von 230 €, das Land fördert 80 €, der Selbstbehalt beträgt 150 €. Die Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept kostet 600 €, davon 150 € Förderung, also 450 € Selbstbehalt. Für einkommensschwache Haushalte ist die Energieeffizienz-Beratung kostenlos.
Das schriftliche Ergebnis der geförderten Beratung, erstellt nach der Vorlage des Landes Steiermark. Es enthält die erhobenen Daten zu Gebäude und Heizung, die Empfehlung und die Informationen zu Förderungen. Mehr dazu unter Energieberatung.
Pro Objekt: Heizungstausch-Beratung alle 20 Jahre, Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept alle 10 Jahre, Energieeffizienz-Beratung alle 5 Jahre. Im selben Kalenderjahr sind mehrere geförderte Beratungen nicht kombinierbar.
Erst ab 15 km Entfernung zwischen Büro in Admont und Objekt, abgerechnet nach amtlichem Kilometergeld und immer vorab bekanntgegeben. Bei der Beratung für einkommensschwache Haushalte fallen keine Fahrtkosten an.
Sanierungskonzept
Es ist Pflichtunterlage für die Landesförderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ – schon ab einer einzigen Maßnahme wie dem Fenstertausch. Gleichzeitig ist es der Fahrplan, damit bei einer Sanierung in Etappen kein Schritt den nächsten verbaut.
Je nach Zahl der gleichzeitig umgesetzten Maßnahmen 10, 20, 25 oder 30 % der förderfähigen Kosten. Beim Eigenheim sind bis zu 80.000 € förderfähig, mit mindestens 25 % nachwachsenden Dämmstoffen bis zu 85.000 €. Details und Förder-Check unter Sanierungskonzept.
Nein. Bis zur Registrierungsbestätigung des Landes darf nicht begonnen werden. Gefördert werden nur Leistungen ab dieser Bestätigung. Die Eingangsbestätigung des Antrags ist noch keine Registrierungsbestätigung.
Energieausweis
Bei Verkauf und Vermietung, seit 1. Juli 2026 auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags, für Inserate (Angabe von Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Effizienzklasse), bei Neubau und größerer Renovierung, für die Wohnbauförderung und bei öffentlichen Gebäuden mit starker Kundenfrequenz ab 250 m². Bei Verstößen gegen die Vorlagepflicht drohen Strafen bis 1.450 €.
Das hängt von Größe, Bauweise und den vorhandenen Unterlagen ab. Mit vollständigen Plänen ist der Aufwand am geringsten, ohne Pläne muss vor Ort vermessen werden. Nach einer kurzen Anfrage gibt es einen Fixpreis. Die Begehung vor Ort ist immer enthalten.
Zehn Jahre. Wird das Gebäude in dieser Zeit wesentlich verändert, etwa durch eine Sanierung, sollte ein neuer Ausweis erstellt werden.
Förderungen
Die Bundesförderung „Kesseltausch“ der Sanierungsoffensive ist seit 10. Juli 2026 ausgeschöpft, neue Registrierungen sind nicht möglich. Das Land Steiermark fördert derzeit den Tausch von mindestens 15 Jahre alten Biomassekesseln und Wärmepumpen mit bis zu 30 % der Kosten. Der laufende Stand steht unter Förderungen 2026.
Nein, der Sanierungsbonus des Bundes wurde mit 2. Februar 2026 eingestellt. Für Dämmung und Fenster läuft die Landesförderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“.
Der nächste Fördercall der EAG-Abwicklungsstelle für Photovoltaik und Stromspeicher läuft von 8. bis 22. Oktober 2026. Die Förderung beträgt bis 10 kWp 150 € je kWp, für Speicher 150 € je kWh (bis 50 kWh), höchstens 30 % der Investition.
Nein. Die Förderabwicklung ist eine Zusatzleistung und nicht Teil der geförderten Beratung – der Preis richtet sich nach Förderung und Umfang und ist auf Anfrage erhältlich.
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