FAQ: Energieberatung & Förderungen Steiermark

Alle Antworten zu Kesseltausch 2026, Sanierungsbonus 2026, Energieberatungsprotokoll, Heizungstausch, Fenstertausch, Dämmung und Förderabwicklung

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Energieberatungsprotokollen, Förderungen und Sanierungen für Ihren Standort im Bezirk Liezen oder steiermarkweit.

Beratungsprotokoll & Energieberatungsprotokoll Beratung vereinbaren

Ein Beratungsprotokoll (auch Energieberatungsprotokoll genannt) ist eine schriftliche Bestätigung über eine durchgeführte Energieberatung. Es wird von einem zertifizierten Energieberater ausgestellt und enthält:

  • Detaillierte Analyse Ihres Gebäudes (Zustand, Heizung, Dämmung, Energieverbrauch)
  • Konkrete Empfehlungen für Energiesparmaßnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Informationen zu Förderungen

Dieses Dokument ist Voraussetzung für viele Förderungen wie den Kesseltausch 2026 oder Sanierungsbonus.

Im Bezirk Liezen erhalten Sie ein Beratungsprotokoll:

  • Vor-Ort-Beratung in allen Gemeinden (Admont, Schladming, Gröbming, Bad Aussee, Rottenmann, etc.) - ab 75€
  • Telefonische Energieberatung steiermarkweit kostenlos - gefördert durch das Land Steiermark ("Ich tu's" Energieberatung)
Jetzt Beratung buchen

Ja! Für folgende Bundesförderungen ist ein Energieberatungsprotokoll verpflichtend:

  • Kesseltausch 2026 - Heizungstausch von fossil auf klimafreundlich (bis 8.500€ Förderung)
  • Sanierungsbonus 2026 - Einzelbauteilsanierung (Fenster, Dämmung, etc.) bis 5.000€
  • Thermische Sanierung - Umfassende Sanierung bis 20.000€

Auch für viele Landesförderungen in der Steiermark ist ein Beratungsprotokoll erforderlich!

Wichtig: Das Protokoll muss von einem nach dem jeweiligen Landesprogramm zertifizierten Energieberater ausgestellt sein.

Telefonische Energieberatung steiermarkweit kostenlos möglich - Sie erhalten ein vollwertiges Beratungsprotokoll für alle Förderanträge!

Kostenlose Beratung: 0650 891 1000

Ein Energieberatungsprotokoll erhalten Sie von zertifizierten Energieberatern.

Im Bezirk Liezen bieten wir an:

  • Vor-Ort-Beratungen in allen Gemeinden: Admont, Schladming, Gröbming, Bad Aussee, Rottenmann, Trieben, Hall, Weng, Sankt Gallen, Ardning, Öblarn, Selzthal und alle weiteren Orte - ab 75€
  • Kostenlose telefonische Energieberatung steiermarkweit - gefördert durch das Land Steiermark im Rahmen der "Ich tu's" Energieberatung

Nach der Beratung erhalten Sie:

  • Vollwertiges Energieberatungsprotokoll
  • Gültig für alle Bundes- und Landesförderungen
  • Detaillierte Sanierungsempfehlungen
  • Informationen zu Förderungen und Kosten

Kontakt: 0650 891 1000 oder office@element.at

Jetzt Termin vereinbaren

Ja! Sie können ein vollwertiges Energieberatungsprotokoll auch telefonisch erhalten!

Vorteile telefonische Energieberatung:

  • Steiermarkweit kostenlos - gefördert vom Land Steiermark ("Ich tu's" Energieberatung)
  • Keine Anfahrt notwendig - bequem von zu Hause
  • Flexiblere Terminvereinbarung
  • Vollwertiges Energieberatungsprotokoll für alle Förderanträge

So funktioniert's:

  • Sie senden uns vorab einige Fotos und Unterlagen zu Ihrem Gebäude (z.B. Grundriss, Fotos der Heizung, Energierechnung)
  • Telefonische Beratung mit detaillierter Besprechung Ihrer Situation
  • Sie erhalten ein offizielles Energieberatungsprotokoll per E-Mail

Gültig für: Kesseltausch 2026, Sanierungsbonus, alle Landesförderungen Steiermark

Ideal für: Alle, die keine Vor-Ort-Beratung benötigen oder außerhalb des Bezirks Liezen wohnen

Kostenlose Beratung: 0650 891 1000

Energieberatung und Energieausweis sind verschiedene Leistungen:

Energieberatung (Beratungsprotokoll):

  • Umfassende Beratung zu Ihrem Gebäude
  • Konkrete Sanierungsempfehlungen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Informationen zu Förderungen
  • Ergebnis: Beratungsprotokoll
  • Benötigt für: Kesseltausch 2026, Sanierungsbonus

Energieausweis:

  • Standardisiertes Dokument über die Energieeffizienz
  • Verpflichtend bei Verkauf oder Vermietung
  • Zeigt Energiekennwert (HWB) des Gebäudes
  • Keine individuellen Beratungsleistungen

Für umfassende Sanierungen mit hohen Förderungen (10.000-20.000€) ist zusätzlich ein spezieller Energieausweis mit Nachweisführung erforderlich!

Beide Leistungen können von zertifizierten Energieberatern erstellt werden.

Beratung & Energieausweis anfragen

Kesseltausch 2026 - Förderung Heizungstausch Beratung vereinbaren

Der Kesseltausch 2026 fördert den Austausch fossiler Heizsysteme gegen klimafreundliche Alternativen mit maximal 8.500 Euro Bundesförderung.

Geförderte neue Heizsysteme:

  • Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser) - bis 8.500 Euro
  • Pelletheizung / Holzzentralheizung - bis 6.500 Euro
  • Anschluss an klimafreundliche Fernwärme - bis 3.000 Euro
  • Zusätzlich 500 Euro für hydraulischen Abgleich

Wichtige Voraussetzungen:

  • Energieberatungsprotokoll verpflichtend (telefonisch steiermarkweit kostenlos möglich!)
  • Alle fossilen Systeme müssen stillgelegt werden
  • Keine Kombination mit thermischer Sanierungsförderung möglich
  • Gebäude älter als 20 Jahre (Ausnahmen möglich)

Die Förderung ist kombinierbar mit Landesförderungen Steiermark!

Jetzt beraten lassen

Gefördert wird der Austausch folgender Heizsysteme:

  • Ölheizung (alle Systeme)
  • Gasheizung (alle Systeme)
  • Kohle-/Koks-Allesbrenner
  • Elektrospeicherofen

Wichtig: Es gibt kein Mindestalter für die fossile Bestandsheizung. Auch relativ neue fossile Heizungen sind förderfähig.

Im Zuge des Austauschs müssen alle vorhandenen fossilen Heizsysteme außer Betrieb genommen, stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Brennstofftanks müssen entleert, gereinigt und verplombt werden.

Fernwärme hat erste Priorität: Wenn der Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Fernwärme technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, ist dieser vorrangig zu wählen.

Wärmepumpe Voraussetzungen:

  • Maximale Vorlauftemperatur 55°C
  • Kältemittel mit GWP-Wert max. 150
  • EHPA-Gütesiegel erforderlich
  • Gut für niedrige Vorlauftemperaturen (Fußbodenheizung)

Holzzentralheizung (Pellets) Voraussetzungen:

  • Einhaltung Emissionsgrenzwerte UZ37 (2025)
  • Kesselwirkungsgrad mindestens 85%
  • Kessel unter 100 kW
  • Gut für höhere Vorlauftemperaturen, ältere Gebäude

Ich berate Sie individuell, welches System für Ihr Gebäude optimal ist! →

2-Schritt-Verfahren:

Schritt 1 - Registrierung:

  • Online auf www.sanierungsoffensive.gv.at
  • Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes erforderlich
  • Registrierung ab November 2025 möglich
  • Budget wird für 9 Monate reserviert

Schritt 2 - Antragstellung:

  • Innerhalb 9 Monate nach Registrierung
  • Heizung muss fertig installiert und bezahlt sein
  • Alle Rechnungen hochladen
  • Endabrechnungsformular ausfüllen

Gefördert werden Leistungen ab 03.10.2025. Registrierungen und Anträge möglich bis 31.12.2026 oder solange Budget vorhanden.

Sanierungsbonus 2026 - Förderung Einzelbauteilsanierung und umfassende Sanierung Beratung vereinbaren

Maximale Bundesförderung Sanierungsbonus 2026:

  • Einzelbauteilsanierung (nur 1 Maßnahme pro Kalenderjahr): bis 5.000 Euro
  • Teilsanierung 40% (HWB-Reduktion mind. 40%): bis 10.000 Euro
  • Umfassende Sanierung guter Standard: bis 15.000 Euro
  • Umfassende Sanierung klimaaktiv: bis 20.000 Euro

Die Förderung ist mit maximal 30% der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein.

Kombination mit Kesseltausch und Landesförderungen möglich!

Einzelbauteilsanierung Fenster:

  • Förderung bis 5.000 Euro (max. 30% der Kosten)
  • Mindestens 75% aller Fenster/Fensterflächen tauschen
  • Maximaler Uw-Wert: 1,1 W/m²K (Gesamtfenster)

Denkmalschutz und Gründerzeithaus:

  • Maximaler Uw-Wert: 1,4 W/m²K erlaubt
  • Bestätigung Bundesdenkmalamt erforderlich

Wichtig: Pro Kalenderjahr kann nur 1 Einzelbauteil (Fenster ODER Außenwand ODER Dach ODER Keller) gefördert werden.

Energieberatungsprotokoll erforderlich!

Einzelbauteilsanierung Außenwand:

  • Förderung bis 5.000 Euro
  • Mindestens 50% der Außenwände dämmen
  • Mindeststärke Dämmmaterial: 14 cm
  • Maximaler U-Wert: 0,21 W/m²K

Dach/Oberste Geschoßdecke und Keller/Unterste Geschoßdecke:

  • Jeweils bis 5.000 Euro als Einzelbauteil
  • Nur 1 Bauteil pro Kalenderjahr förderbar

Als Teil umfassender Sanierung:

  • Höhere Förderung bis 20.000 Euro möglich
  • Kombination mehrerer Bauteile

Energieberatungsprotokoll erforderlich! Ich berate Sie, welche Variante für Sie günstiger ist →

Teilsanierung 40%:

  • Reduktion Heizwärmebedarf (HWB) um mindestens 40%
  • Förderung bis 10.000 Euro

Umfassende Sanierung guter Standard:

  • HWB-Grenzwerte nach OIB-Richtlinie 6
  • Bei A/V-Verhältnis ≥0,8: max. 56,44 kWh/m²a
  • Bei A/V-Verhältnis ≤0,2: max. 26,86 kWh/m²a
  • Förderung bis 15.000 Euro

Umfassende Sanierung klimaaktiv:

  • Strengere HWB-Grenzwerte
  • Bei A/V-Verhältnis ≥0,8: max. 44 kWh/m²a
  • Bei A/V-Verhältnis ≤0,2: max. 28 kWh/m²a
  • Förderung bis 20.000 Euro

Bestätigung durch befugte Energieausweisersteller erforderlich!

Einzelbauteilsanierung: 2-Schritt-Verfahren

  • Schritt 1: Registrierung mit Energieberatungsprotokoll
  • Budget für 9 Monate reserviert
  • Schritt 2: Antragstellung nach Umsetzung (innerhalb 9 Monate)

Teilsanierung/Umfassende Sanierung: Direkte Antragstellung

  • Antrag direkt online stellen
  • Energieausweis mit technischen Details erforderlich
  • Genehmigung vor Endabrechnung
  • Endabrechnung bis 30.09.2028

Antragstellung ab November 2025 möglich, bis 31.12.2026 oder solange Budget vorhanden.

Förderungen kombinieren Beratung vereinbaren

Ja! Die Kombination ist ausdrücklich erlaubt:

  • Kesseltausch 2026 (Bundesförderung) + Landesförderung Steiermark
  • Sanierungsbonus 2026 (Bundesförderung) + Landesförderung Steiermark

Wichtige Begrenzung: Die Summe aller Förderungen (Bund + Land + eventuell Gemeinde) darf die Investitionskosten nicht übersteigen!

Alle genehmigten und ausbezahlten Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst. Unzulässige Mehrfachförderungen stellen einen Rückforderungsgrund dar.

Ich unterstütze Sie bei der optimalen Förderkombination für Ihr Projekt! Nutzen Sie unsere professionelle Förderabwicklung →

Ja! Kesseltausch und thermische Sanierung können kombiniert werden:

  • Separate Anträge für Kesseltausch und Sanierungsbonus
  • Maximal bis zu 28.500 Euro Bundesförderung möglich
    (Kesseltausch max. 8.500€ + Sanierungsbonus max. 20.000€)
  • Plus zusätzliche Landesförderungen Steiermark

Optimal für umfassende Gebäudesanierung mit Heizungstausch!

Ich berate Sie zur besten Vorgehensweise und wickle beide Förderungen für Sie ab. Details zur Förderabwicklung →

Beratungsgebiet & Service

Bezirk Liezen - Alle Beratungsarten

Alle Gemeinden mit Vor-Ort und telefonischer Beratung: Admont, Aigen im Ennstal, Altaussee, Ardning, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Donnersbach, Gaishorn am See, Gröbming, Grundlsee, Hall, Haus im Ennstal, Hieflau, Irdning-Donnersbachtal, Landl, Liezen, Michaelerberg-Pruggern, Öblarn, Palfau, Pichl-Kainisch, Pruggern, Pürgg-Trautenfels, Ramsau am Dachstein, Rottenmann, Sankt Gallen, Schladming, Selzthal, Stainach-Pürgg, Treglwang, Trieben, Weng im Gesäuse, Wildalpen und alle weiteren Orte im Bezirk.

Bezirk Leoben & Murtal - Alle Beratungsarten in ausgewählten Orten

Bezirk Leoben: Eisenerz, Radmer, Jassingau, Wald am Schoberpass, Kammern, Mautern - Vor-Ort und telefonische Beratung

Bezirk Murtal: Hohentauern, Sankt Johann am Tauern - Vor-Ort und telefonische Beratung

Restliche Orte: Leoben, Trofaiach, Niklasdorf, Judenburg, Knittelfeld, Zeltweg, Fohnsdorf und alle weiteren Orte - Telefonische Beratung + Förderabwicklung

Gesamte Steiermark - Telefonische Energieberatung

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Förderabwicklung steiermarkweit möglich!

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