Aus Admont für die Bezirke Liezen, Leoben & Murtal

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sanierungskonzept · Energieberatungsprotokoll · Energieausweis · Förderungen

Energieberatungsprotokolle 2026 gefördert Beratung vereinbaren

Das Land Steiermark fördert Energieberatungen, die ein Energieberatungsprotokoll erstellen - Voraussetzung für Heizungstausch und Sanierungsförderungen:

1. Heizungstausch-Beratung - 80 € Förderung + 150 € Selbstbehalt, VOR-ORT-Beratung, alle 20 Jahre. Das Energieberatungsprotokoll ist Pflicht für Kesseltausch 2026!

2. Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept - 150 € Förderung + 450 € Selbstbehalt, VOR-ORT, alle 10 Jahre, +210 € bei Umsetzung thermischer Sanierung. Das Sanierungskonzept ist Pflicht für Sanierungsbonus 2026!

3. Energieeffizienz-Beratung - 80 € Förderung + 150 € Selbstbehalt, VOR-ORT-Beratung, alle 5 Jahre. Für Energiespar-Themen ohne Heizungstausch/Sanierung.

Hinweis: Für einkommensschwache Haushalte mit ORF-Befreiung 2024 gibt es eine vollständig geförderte Energieeffizienz-Beratung (0 € Selbstbehalt).

WICHTIG: Alle Beratungen sind VOR-ORT-Beratungen. Keine Kombination innerhalb eines Kalenderjahres möglich.

Fahrtkosten: Ab 15 km Entfernung können Fahrtkosten anfallen (amtliches Kilometergeld 2026).

Jetzt anfragen: 0650 891 1000

VOR-ORT-Beratungen im Bezirk Liezen (nach Abzug der Landesförderung):

  • Heizungstausch-Beratung: 150 € Selbstbehalt
  • Energieeffizienz-Beratung: 150 € Selbstbehalt
  • Sanierungsberatung: 450 € Selbstbehalt (+ 210 € bei Umsetzung)
  • Einkommensschwache Haushalte: 0 € (mit ORF-Befreiung 2024)

Zusätzlich: Ab 15 km Entfernung können Fahrtkosten anfallen.

Servicegebiet: Admont, Schladming, Gröbming, Bad Aussee, Rottenmann, Trieben und alle weiteren Gemeinden

Termin vereinbaren

Ja! Für folgende Bundesförderungen 2026 ist ein Energieberatungsprotokoll verpflichtend:

  • Kesseltausch 2026: bis 8.500 € (+ Boni bis 7.500 €)
  • Sanierungsbonus 2026: Einzelbauteil bis 5.000 €, umfassend bis 20.000 €

Wichtig: Das Protokoll muss von einem netEB-zertifizierten Energieberater des Landes Steiermark ausgestellt sein!

Sie erhalten: Vollwertiges Protokoll, gültig für alle Bundes- und Landesförderungen, mit detaillierten Empfehlungen.

Jetzt Beratung: 0650 891 1000

Sanierungsoffensive 2026 Kesseltausch Beratung vereinbaren

Ersatz fossiler Heizungen (Öl, Gas, Kohle, Koks, Elektrospeicherofen) durch:

1. Nah-/Fernwärme: max. 6.500 € - ≥50% erneuerbar ODER ≥75% KWK ODER ≥90% erneuerbar/KWK

2. Wärmepumpe: max. 7.500 € - EHPA-Gütesiegel, GWP max. 750, Vorlauf max. 55°C, < 100 kW

3. Holzheizung: max. 8.500 € - UZ37 (2025), min. 85% Wirkungsgrad, < 100 kW

Boni: Solar +2.500 €, Tiefenbohrung +5.000 €

Max. Förderung: 30% der Kosten

Wichtig: Alle fossilen Heizungen müssen stillgelegt werden. Installation nur durch Fachkraft. Energieberatungsprotokoll PFLICHT!

Förderabwicklung anfragen

2-Schritt-Verfahren:

Schritt 1: Registrierung ab 24.11.2025 online (www.sanierungsoffensive.gv.at), ID Austria ODER Ausweiskopie, Budget 9 Monate reserviert, Energieberatungsprotokoll erforderlich

Schritt 2: Antragstellung innerhalb 9 Monate, Heizung muss fertig sein, Rechnungen bezahlt

Zeitraum: Leistungen ab 03.10.2025, Anträge bis 31.12.2026

Nur Privatpersonen! Eigentümer, Miteigentümer, Mieter, Bauberechtigte

Beratung: 0650 891 1000

Sanierungsoffensive 2026 Sanierungsbonus Beratung vereinbaren

Einzelbauteilsanierung: max. 5.000 € - Außenwand (min. 50%, 14 cm) ODER Fenster (min. 75%, Uw 1,1), nur EINE Maßnahme/Jahr

Teilsanierung 40%: max. 10.000 € - HWB-Reduktion min. 40%

Umfassend guter Standard: max. 15.000 € - HWB-Grenzwerte OIB Richtlinie 6

Umfassend klimaaktiv: max. 20.000 € - Strengere HWB-Werte

Denkmalschutz: max. 20.000 € - Min. 25% HWB-Reduktion, Fenster Uw 1,4, Bundesdenkmalamt-Bestätigung

Max. Förderung: 30% der Kosten

Wichtig: Gebäudealter min. 15 Jahre, Leistungen ab 03.10.2025, Anträge bis 31.12.2026

Förderabwicklung anfragen

Einzelbauteil: 2-Schritt-Verfahren - Registrierung mit Energieberatungsprotokoll, Budget 9 Monate, dann Antragstellung nach Umsetzung

Teilsanierung/Umfassend: Direkter Antrag - Ab 24.11.2025 online, Energieausweis mit Details, Endabrechnung bis 30.09.2028

Wichtig: Nur Privatpersonen, EFH/Reihenhaus, EIN Antrag/Jahr pro Wohnobjekt, nur befugte Fachkräfte

Beratung: 0650 891 1000

Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept – Landesförderung ab 1.6.2026 Beratung vereinbaren

Ein Sanierungskonzept ist ein individueller Fahrplan zur thermischen Sanierung Ihres Gebäudes. Es orientiert sich an der Methodik des Renovierungspasses und beinhaltet die wesentlichen Sanierungsschritte zur Erreichung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 6.

Inhalte des Sanierungskonzepts:

  • Vor-Ort-Besichtigung mit Bestandsaufnahme und Fotodokumentation
  • Energieausweis zum Bestand und zur geplanten Sanierung (ZEUS-ID)
  • Darstellung aller thermischen Sanierungsmaßnahmen (Außenwand, Dach, Keller, Fenster)
  • Kostenschätzung und zeitliche Abfolge der Maßnahmen
  • Konzept für Heizungsumstellung und solare Energienutzung

Wer darf ein Sanierungskonzept ausstellen? Qualifizierte Energieberater (netEB-zertifiziert), Baumeister, Ziviltechniker einschlägiger Fachrichtung. Dipl.-Ing. Robert Werner von element.at ist netEB-zertifiziert und erstellt Sanierungskonzepte für alle Gemeinden der Bezirke Liezen (Admont, Liezen, Schladming, Rottenmann, Bad Aussee, Gröbming, Stainach, Irdning, Bad Mitterndorf, Altaussee, Aigen im Ennstal, Haus im Ennstal, Ramsau am Dachstein), Leoben und Murtal.

Jetzt anfragen: 0650 891 1000

Die Landesförderung Steiermark für „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept" gilt ab 1.6.2026 (budgetabhängig bis 31.12.2026). Insgesamt stehen max. 20 Mio. EUR zur Verfügung – nach dem Prinzip „first come, first served".

Förderungshöhe je nach Anzahl Maßnahmen:

  • 1 Maßnahme: 10 % der förderungsfähigen Kosten
  • 2 Maßnahmen: 20 %
  • 3 Maßnahmen: 25 %
  • 4 Maßnahmen: 30 %

Förderfähige Maßnahmen: Dämmung Außenwände, Dach/oberste Geschoßdecke, Kellerdecke, Fenster- und Außentürentausch.

Kostengrenzen: Eigenheime max. 80.000 EUR (bei Naturmaterialien max. 85.000 EUR). Bund + Land zusammen max. 30 % der Kosten. Erstellung des Sanierungskonzepts selbst wird mit max. 210 EUR (35 % der Kosten) gefördert.

Voraussetzung: Gebäude älter als 15 Jahre, Hauptwohnsitz, Sanierungskonzept von befugter Person.

Zur Förderabwicklung

Die Förderung läuft in 2 Schritten über sanieren.steiermark.at:

Schritt 1 – Registrierung VOR Baubeginn:

  • Sanierungskonzept (Pflicht)
  • Energieausweis zum Bestand + zur geplanten Sanierung (ab 3 Maßnahmen)
  • Kostenvoranschläge, Fotos, Identitätsnachweis, Baubewilligung
  • Registrierungsbestätigung = Budgetreservierung

Schritt 2 – Antrag nach Fertigstellung:

  • 1 Maßnahme: max. 9 Monate ab Registrierungsbestätigung
  • 2–4 Maßnahmen: max. 2 Jahre
  • Rechnungen, Fotos, Datenblätter, aktualisierter Energieausweis

Wichtig: Vor der Registrierungsbestätigung darf NICHT mit der Sanierung begonnen werden!

Beratung & Abwicklung: 0650 891 1000

U-Wert-Anforderungen (maximale Werte):

  • Außenwanddämmung (mind. 50 % der Fläche, mind. 14 cm): max. 0,21 W/m²K
  • Dach/oberste Geschoßdecke (gesamte Fläche, mind. 24 cm): max. 0,15 W/m²K
  • Kellerdecke (gesamte Fläche, mind. 10 cm): max. 0,30 W/m²K
  • Fenster/Außentüren (mind. 75 % aller Fenster): max. Uw 1,10 W/m²K

Mindestkosten je Maßnahme: Außenwand 10.000 EUR, alle anderen je 5.000 EUR.

Bei 3+ Maßnahmen müssen die OIB-Richtlinie 6 Anforderungen für größere Renovierungen eingehalten werden – der Energieausweis vor und nach der Sanierung ist vorzulegen.

Individuelle Beratung: 0650 891 1000

Ja – und das ist sogar verpflichtend! Die Richtlinie schreibt vor: Bestehende Bundesförderungen (z.B. Sanierungsbonus 2026) sind verpflichtend in Anspruch zu nehmen, bevor die Landesförderung gewährt wird. Die Landesförderung gewährt dann einen Zuschlag zur Bundesförderung.

Maximale Gesamtförderung: Bund + Land zusammen max. 30 % der förderungsfähigen Kosten.

Maßnahmen, die bereits vom Bund (Sanierungsbonus) gefördert wurden, können als gleichzeitige Maßnahmen angerechnet werden – sind aber von einer zusätzlichen Landesförderung ausgeschlossen.

Gilt für alle Gemeinden: Admont, Liezen, Schladming, Rottenmann, Bad Aussee, Gröbming, Stainach, Irdning, Bad Mitterndorf, Altaussee, Aigen im Ennstal, Haus im Ennstal, Ramsau am Dachstein, Selzthal, Trieben, Leoben, Eisenerz, Judenburg, Knittelfeld u.v.m.

Förderberatung anfragen

Das Sanierungskonzept muss laut Förderungsrichtlinie „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept" (Land Steiermark, Stand 1.6.2026) folgende Pflichtinhalte umfassen:

  • 3.1 Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse auf einer Seite
  • 3.2 Bestandsaufnahme: Vor-Ort-Besichtigung mit Fotodokumentation, Flächenaufstellung, Bestandsuntersuchung, detaillierte Darstellung der Wand-, Decken- und Dachaufbauten sowie Beschreibung der Haustechnik (Wärmeerzeuger, Verteilung, Wärmeabgabe)
  • 3.3 Energieausweise: Energieausweis zum Bestand UND zur geplanten Sanierung, jeweils mit vollständigem Anhang gemäß OIB-Richtlinie 6 und ZEUS-ID
  • 3.4 Thermische Sanierungsmaßnahmen: Darstellung aller Maßnahmen an der Gebäudehülle mit nachvollziehbarer Begründung, falls einzelne Bauteile nicht verbessert werden können
  • 3.5 Sommertauglichkeit: Prüfung und Maßnahmen (Verschattung, Kühlung, Komfortlüftung)
  • 3.6 Haustechnische Sanierungsmaßnahmen: Konzept für Heizungsumstellung (Dekarbonisierung), Empfehlung für Fernwärme, Wärmepumpe oder Biomasse-Heizkessel, Warmwassererzeugung, hydraulischer Abgleich
  • 3.7 Solare Energienutzung: PV-Anlage und/oder thermische Solaranlage (Größe, Montageort, Leistung, Skizze)
  • 3.8 Kostenschätzung: Auf Basis von Kostenvoranschlägen, getrennt nach Bauteilen (Fassade, Fenster, Dach etc.)
  • 3.9 Zeitliche Abfolge: Zeitplan über die Reihenfolge der Maßnahmen

Optional (3.10): Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen.

Sanierungskonzept anfragen: 0650 891 1000

Laut Förderungsrichtlinie muss das Sanierungskonzept von qualifizierten und/oder zertifizierten sachverständigen Personen erstellt werden. Berechtigt sind:

  • netEB-zertifizierte Energieberater (Mitglieder des Netzwerk Energieberatung Steiermark)
  • Baumeisterinnen und Baumeister
  • Befugte Personen technischer Büros
  • Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker einschlägiger Fachrichtung

Dipl.-Ing. Robert Werner von element.at ist netEB-zertifizierter Energieberater und somit berechtigt, Sanierungskonzepte für die Landesförderung Steiermark auszustellen. Er betreut alle Gemeinden der Bezirke Liezen (Admont, Liezen, Schladming, Rottenmann, Stainach, Irdning, Bad Aussee, Gröbming, Bad Mitterndorf, Altaussee, Aigen im Ennstal, Haus im Ennstal, Ramsau am Dachstein, Selzthal, Trieben u.v.m.), Leoben und Murtal.

Jetzt Termin vereinbaren: 0650 891 1000

Die Förderungsrichtlinie erlaubt ausdrücklich eine etappenweise (schrittweise) Sanierung — also die Umsetzung der Maßnahmen in mehreren zeitlichen Abschnitten.

Wichtigste Regel: Bei keinem Einzelschritt darf ein späterer Schritt verunmöglicht werden. Das bedeutet konkret:

  • Werden zuerst Fenster getauscht, muss die Planung so erfolgen, dass ein späterer Anschluss einer Wärmedämmung jedenfalls möglich bleibt
  • Wird zuerst die Fassade gedämmt, sind Fensteranschlüsse und Dachanschlüsse von Anfang an korrekt zu planen
  • Jeder Schritt muss die nachfolgenden Schritte offen lassen — kein „verbauen" späterer Maßnahmen

Das Sanierungskonzept legt den optimalen Zeitplan und die richtige Reihenfolge der Maßnahmen fest — damit Sie bei jedem Schritt förderfähig bleiben und keine teuren Fehler entstehen. Gilt für Eigenheime in den Bezirken Liezen, Leoben und Murtal.

Beratung & Sanierungskonzept: 0650 891 1000

Energieausweis – Häufige Fragen Energieausweis anfragen

Der Energieausweis ist der „Typenschein" für Ihr Haus – ähnlich wie der Typenschein beim Auto zeigt er den Energiebedarf Ihres Gebäudes. Im Energieausweis finden Sie Angaben zum Normverbrauch des Gebäudes und zur energetischen Gesamtenergieeffizienz der Immobilie.

Bewertet wird nicht nur die Dämmung, sondern auch die gesamte Haustechnik:

  • Wärmedämmung der Bauteile (Wände, Dach, Keller, Fenster)
  • Heizungsanlage
  • Solaranlage
  • Komfortlüftungsanlage

Bei Bestandsgebäuden enthält der Energieausweis verpflichtend Sanierungsempfehlungen, die sinnvolle Gesamtmaßnahmen aufzeigen. So können Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß nachhaltig reduziert werden.

In der Planungsphase ist der Energieausweis ein wertvolles Instrument, um verschiedene Ausführungsvarianten zu vergleichen.

Energieausweis anfragen: 0650 891 1000

Ein Energieausweis ist in der Steiermark in folgenden 5 Fällen verpflichtend:

  • 1. Baueinreichverfahren (lt. Stmk. Baugesetz): Für Neubauten und größere Renovierungen. Ein Zu- oder Umbau gilt erst ab einer Verdoppelung der bisherigen Geschoßfläche als Neubau.
  • 2. Wohnbauförderung (lt. Wohnbauförderungsrichtlinien): Beim Neubau von Wohngebäuden, bei der energetischen Sanierung sowie der umfassenden energetischen Sanierung.
  • 3. Verkauf oder Vermietung (lt. Energieausweis-Vorlage-Gesetz): Bei Vermietung oder Verkauf von Gebäuden oder Nutzungseinheiten (Wohnung, Geschäft, Büro). Es kann ein Ausweis über das gesamte Gebäude oder nur die jeweilige Einheit vorgelegt werden.
  • 4. Immobilien-Inserate (lt. Energieausweis-Vorlage-Gesetz): In Druckwerken oder elektronischen Medien müssen Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor angegeben werden.
  • 5. Öffentliche Gebäude (lt. Stmk. Baugesetz): Verpflichtender Aushang in Gebäuden ab einer Bruttogrundfläche von über 250 m², in denen Dienstleistungen für eine große Anzahl von Menschen erbracht werden (Behörden, Ämter etc.).
Jetzt anfragen: 0650 891 1000

Ähnlich wie bei Elektrogeräten erfolgt die Einordnung anhand einer 9-teiligen Skala von A++ bis G. Grundlage ist der Referenz-Heizwärmebedarf in kWh/m²a:

  • A++ – Passivhaus: ≤ 10 kWh/m²a
  • A+ – ≤ 15 kWh/m²a
  • A – ≤ 25 kWh/m²a
  • B – ≤ 50 kWh/m²a
  • C – ≤ 100 kWh/m²a
  • D – ≤ 150 kWh/m²a
  • E – ≤ 200 kWh/m²a
  • F – ≤ 250 kWh/m²a
  • G – unsanierte Altbauten: > 250 kWh/m²a

Wichtig: Die Grenzwerte unterscheiden sich je nach Gebäudegröße. Bei kleinen Gebäuden (Einfamilienhäuser) gelten strengere Anforderungen als bei großen Gebäuden (Mehrfamilienhäuser). Gebäude höchster Effizienz wie Passivhäuser erreichen A++, unsanierte ältere Gebäude liegen im „roten" Bereich (F oder G).

Energieausweis erstellen lassen: 0650 891 1000

Wird der Verpflichtung zur Übergabe eines Energieausweises laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz keine Folge geleistet, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 1.450 Euro.

Das gilt auch für das Unterlassen der Angabe von Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor in Immobilien-Inseraten – also in Zeitungsannoncen, Online-Portalen oder sonstigen Medien.

Holen Sie sich rechtzeitig Ihren Energieausweis – element.at erstellt ihn für alle Gemeinden der Bezirke Liezen (Admont, Liezen, Schladming, Rottenmann, Bad Aussee, Gröbming, Stainach, Irdning, Bad Mitterndorf, Altaussee, Aigen im Ennstal, Haus im Ennstal, Ramsau am Dachstein, Selzthal, Trieben), Leoben und Murtal.

Jetzt Energieausweis bestellen: 0650 891 1000

Dipl.-Ing. Robert Werner von element.at in Admont (Hall 729, 8911 Admont) erstellt Energieausweise für Bestand und Neubau in allen Gemeinden der Bezirke Liezen, Leoben und Murtal.

Servicegebiet Bezirk Liezen: Admont, Liezen, Schladming, Rottenmann, Bad Aussee, Gröbming, Stainach, Irdning, Bad Mitterndorf, Altaussee, Aigen im Ennstal, Haus im Ennstal, Ramsau am Dachstein, Selzthal, Trieben, Lassing, Pürgg-Trautenfels, Wörschach, Hieflau, Wildalpen, Landl, St. Gallen und alle weiteren Gemeinden.

Als EigenheimbesitzerIn wenden Sie sich direkt an element.at. Eine vollständige Liste aller Energieausweis-ErstellerInnen finden Sie auch unter www.energieausweise.net.

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Kombination von Förderungen

Ja! Kesseltausch und Sanierungsbonus sind kombinierbar - separate Anträge erforderlich.

Max. möglich: Kesseltausch 8.500 € (+ Boni 7.500 €) + Sanierungsbonus 20.000 € = bis 36.000 € Bundesförderung

Plus Landesförderung Steiermark möglich! Summe aller Förderungen darf 100% der Kosten nicht übersteigen.

Beide benötigen: Energieberatungsprotokoll (netEB-zertifiziert)

Beratung: 0650 891 1000

Ja! Bundesförderungen und Landesförderung Steiermark sind kombinierbar.

Wichtig: Summe ALLER Förderungen (Bund + Land + Gemeinde) darf 100% der Kosten nicht übersteigen. Alle Förderungen werden in Transparenzdatenbank erfasst.

Beispiel: Wärmepumpe 25.000 €, Bundesförderung 7.500 €, Landesförderung 5.000 € = 12.500 € gesamt (50%) → OK!

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Kontakt & Servicegebiet

element.at - Dipl.-Ing. Robert Werner

Telefon: 0650 891 1000 | E-Mail: [email protected]

Adresse: Hall 729, 8911 Admont

Leistungen: Energieberatungen VOR ORT (netEB-zertifiziert), Förderabwicklung steiermarkweit, Energieausweise, Photovoltaik-Beratung

Servicegebiet VOR-ORT: Bezirke Liezen, Leoben und Murtal

Förderabwicklung: Steiermarkweit

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Beratungsgebiet & Service

Bezirk Liezen - Alle Beratungsarten

Alle Gemeinden mit VOR-ORT-Beratung: Admont, Aigen im Ennstal, Altaussee, Ardning, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Donnersbach, Gaishorn am See, Gröbming, Grundlsee, Hall, Haus im Ennstal, Hieflau, Irdning-Donnersbachtal, Landl, Liezen, Michaelerberg-Pruggern, Öblarn, Palfau, Pichl-Kainisch, Pruggern, Pürgg-Trautenfels, Ramsau am Dachstein, Rottenmann, Sankt Gallen, Schladming, Selzthal, Stainach-Pürgg, Treglwang, Trieben, Weng im Gesäuse, Wildalpen und alle weiteren Orte im Bezirk.

Bezirk Leoben & Murtal - Alle Beratungsarten in ausgewählten Orten

Bezirk Leoben: Eisenerz, Radmer, Jassingau, Wald am Schoberpass, Kammern, Mautern - VOR-ORT-Beratung

Bezirk Murtal: Hohentauern, Sankt Johann am Tauern - VOR-ORT-Beratung

Gesamte Steiermark - Förderabwicklung

Förderabwicklung steiermarkweit möglich!

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